BUSVERMIETUNG: HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN
Als ortsansässiger Busunternehmer vermieten wir ab Hamburg und Schleswig-Holstein gepflegte Überland- und Reisebusse für Transfer-,
Tages- und Mehrtagesfahrten zu TOP-Konditionen!
Gerne senden wir Ihnen ein individuelles Angebot zu, nutzen Sie hierfür das entsprechende Anfrageformular.
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TRANSFERFAHRT
Ihre Vorteile auf einen Blick!
individuell
transparent
unverbindlich
direkt vom Busunternehmer
TAGESFERFAHRT
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MEHRTAGESFAHRT
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WIR LEISTEN SERVICE UND BIETEN INFORMATIONEN
Service gehört bei uns mit zum Alltag. Aber auch wichtige Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen von Anfang an für
Klarheit und ein gutes Miteinander sorgen.
Bereitstellung (Abfahrt, Grundstücke, Zufahrten, Rangieren)
1. Ab wann steht der Bus vor einer Abfahrt bereit?
Der Bus wird ca. 15 Minuten vor der Abfahrt am Abfahrtsort eintreffen.
Bitte achten Sie gemeinsam darauf, dass ausreichend Platz am Abfahrtsort bereit gehalten, ggf. im Vorfeld abgesperrt sein muss, damit das Rangieren, das Beladen und der Zustieg für Fahrgäste gefahrlos erfolgen kann, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.
2. Wieviel Platz sollte für einen Bus bereit gehalten werden?
Ein Bus ohne Anhänger benötigt in Fahrtrichtung ca. 15, mit Anhänger ca. 20 Meter an Platz. Auf privaten Grundstücken ist auch die Gesamtmasse und ggf. die Höhe eines Kraftomnibusses zu berücksichtigen.
Gewicht: ca. 12.000 - 18.000 kg. / Höhe: ca. 350 bis 385 cm (400 cm in Ausnahmefällen)
3. Wie breit müssen Zufahrten für einen Bus sein?
Damit ein Bus ungehindert eine Zufahrt passieren kann, werden mindestens 3 Meter in der Breite benötigt.
Weiteren Platz für das Ausholen im Frontbereich bzw. das Ausschwenken im Heckbereich nimmt ein Bus zum Abbiegen in eine Zufahrt ebenfalls in Anspruch.
Parkplätze und Grundstücke, die ein Bus befahren soll, um das Beladen von Gepäck oder den Zustieg von Fahrgästen zu erleichtern, müssen in ihrer Beschaffenheit einen festen Untergrund und ausreichend Platz für das Rangieren hergeben.
Der Bus wird ca. 15 Minuten vor der Abfahrt am Abfahrtsort eintreffen.
Bitte achten Sie gemeinsam darauf, dass ausreichend Platz am Abfahrtsort bereit gehalten, ggf. im Vorfeld abgesperrt sein muss, damit das Rangieren, das Beladen und der Zustieg für Fahrgäste gefahrlos erfolgen kann, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu behindern oder zu gefährden.
2. Wieviel Platz sollte für einen Bus bereit gehalten werden?
Ein Bus ohne Anhänger benötigt in Fahrtrichtung ca. 15, mit Anhänger ca. 20 Meter an Platz. Auf privaten Grundstücken ist auch die Gesamtmasse und ggf. die Höhe eines Kraftomnibusses zu berücksichtigen.
Gewicht: ca. 12.000 - 18.000 kg. / Höhe: ca. 350 bis 385 cm (400 cm in Ausnahmefällen)
3. Wie breit müssen Zufahrten für einen Bus sein?
Damit ein Bus ungehindert eine Zufahrt passieren kann, werden mindestens 3 Meter in der Breite benötigt.
Weiteren Platz für das Ausholen im Frontbereich bzw. das Ausschwenken im Heckbereich nimmt ein Bus zum Abbiegen in eine Zufahrt ebenfalls in Anspruch.
Parkplätze und Grundstücke, die ein Bus befahren soll, um das Beladen von Gepäck oder den Zustieg von Fahrgästen zu erleichtern, müssen in ihrer Beschaffenheit einen festen Untergrund und ausreichend Platz für das Rangieren hergeben.
Beschilderungen (Zustiegsinformationen für Fahrgäste, Option: Logo/Emblem)
1. Welche Möglichkeiten sind geboten, um Busse für Fahrgäste kenntlich zu gestalten?
Bei der Anmietung mehrerer Fahrzeuge, insbesondere bei Großveranstaltungen werden die Fahrzeuge so beschildert, dass diese durch eine fortlaufende Nummer kenntlich sind.
Option: Logo/Emblem
Eine Beschilderung mit einem kundenseitigen Logo/Emblem ist ebenfalls möglich, sofern entsprechendes Datenmaterial rechtzeitig übermittelt wird.
Bei der Anmietung mehrerer Fahrzeuge, insbesondere bei Großveranstaltungen werden die Fahrzeuge so beschildert, dass diese durch eine fortlaufende Nummer kenntlich sind.
Option: Logo/Emblem
Eine Beschilderung mit einem kundenseitigen Logo/Emblem ist ebenfalls möglich, sofern entsprechendes Datenmaterial rechtzeitig übermittelt wird.
Be- und Entladen (Gepäckstücke, Sicherheit)
1. Wer ist für das Be- und Entladen zuständig?
I. d. R. der Fahrgast oder eine von Ihm beauftragte Person.
Gerne und auch selbstverständlich ist unser Chauffeur behilflich, insbesondere bei der Anordnung und der korrekten Lastenverteilung.
2. Wieviel Gepäck darf pro Fahrgast mitgenommen werden?
Bei der Anmietung eines Busses gehen wir unter Berücksichtigung der zulässigen Gesamtmasse eines Reisebusses davon aus, dass pro Fahrgast maximal noch ein Gepäckstück von 10 kg. dazu kommt.
Wesentlich mehr oder sperriges an Gepäck ist bei der Anmietung anzugeben. Nur so ist es möglich, darauf zu reagieren und ggf. einen Anhänger rechtzeitig für Sie zu reservieren.
3. Was zählt als Handgepäck und darf zusätzlich im Fahrgastraum mitgenommen werden?
Unter Handgepäck versteht der Gesetzgeber kleine Gepäckstücke wie eine Handtasche, einen Laptop oder Vergleichbares, was in der Hutablage untergebracht und Mitreisende im Falle eine Gefahrensituation nicht behindert oder gefährden kann.
Die Mitnahme von Koffern, Reisetaschen und anderen sperrigen Gepäckstücken ist im Fargastinnenraum nicht gestattet. Die Sicherheit der Fahrgäster steht an erster Stelle.
I. d. R. der Fahrgast oder eine von Ihm beauftragte Person.
Gerne und auch selbstverständlich ist unser Chauffeur behilflich, insbesondere bei der Anordnung und der korrekten Lastenverteilung.
2. Wieviel Gepäck darf pro Fahrgast mitgenommen werden?
Bei der Anmietung eines Busses gehen wir unter Berücksichtigung der zulässigen Gesamtmasse eines Reisebusses davon aus, dass pro Fahrgast maximal noch ein Gepäckstück von 10 kg. dazu kommt.
Wesentlich mehr oder sperriges an Gepäck ist bei der Anmietung anzugeben. Nur so ist es möglich, darauf zu reagieren und ggf. einen Anhänger rechtzeitig für Sie zu reservieren.
3. Was zählt als Handgepäck und darf zusätzlich im Fahrgastraum mitgenommen werden?
Unter Handgepäck versteht der Gesetzgeber kleine Gepäckstücke wie eine Handtasche, einen Laptop oder Vergleichbares, was in der Hutablage untergebracht und Mitreisende im Falle eine Gefahrensituation nicht behindert oder gefährden kann.
Die Mitnahme von Koffern, Reisetaschen und anderen sperrigen Gepäckstücken ist im Fargastinnenraum nicht gestattet. Die Sicherheit der Fahrgäster steht an erster Stelle.
Transport (Fahrräder, Ausrüstung)
1. Welche zusätzlichen Transportmöglichkeiten sind gegeben?
a) Skikoffer für Skiausrüstung
b) Fahrradanhänger für bis zu 40 Fahrräder
c) Transportanhänger für sperriges und übermäßig vieles an Gepäckstücken
Für den Einsatz einer zusätzlichen Transportmöglichkeit (Skikoffer, Anhänger für Fahrräder oder Lasten) ist eine rechtzeitige Reservierung erforderlich.
a) Skikoffer für Skiausrüstung
b) Fahrradanhänger für bis zu 40 Fahrräder
c) Transportanhänger für sperriges und übermäßig vieles an Gepäckstücken
Für den Einsatz einer zusätzlichen Transportmöglichkeit (Skikoffer, Anhänger für Fahrräder oder Lasten) ist eine rechtzeitige Reservierung erforderlich.
Barrierefreiheit (Rollstühle, Rollatoren)
1. Gibt es barrierefreie Fernreisebusse?
Ja.
Für die Beförderung von Fahrgästen in Rollatoren oder Rollstühlen gilt dies bei der Anmietung mitzuteilen, damit wir reagieren und ggf. ein barrierefreien Fernreisebus mit Hublift bereitstellen können.
Ja.
Für die Beförderung von Fahrgästen in Rollatoren oder Rollstühlen gilt dies bei der Anmietung mitzuteilen, damit wir reagieren und ggf. ein barrierefreien Fernreisebus mit Hublift bereitstellen können.
Mehraufwand (Fahrzeug, Personal)
1. Ab wann tritt zeitlicher Mehraufwand ein?
Ein zeitlicher Mehraufwand tritt ab 30 Minuten Überziehung der Mietzeit von Fahrzeug und Personal ein.
Mit der Überziehung der Mietzeit fallen weitere Kosten an und werden in Rechnung gestellt, bzw. gleich vom Fahrpersonal in BAR vor Ort kassiert. Ein Quittungsbeleg hierfür versteht sich von selbst.
Ein zeitlicher Mehraufwand, hervorgerufen durch einen Stau oder beispielsweise einen Unfall, geht nicht zu Lasten des Kunden, es sei denn er ist Verursacher oder hat diesen zeitlichen Mehraufwand beispielsweise durch eine von Ihm gewünschte Routenänderung herbeigeführt.
Ein zeitlicher Mehraufwand tritt ab 30 Minuten Überziehung der Mietzeit von Fahrzeug und Personal ein.
Mit der Überziehung der Mietzeit fallen weitere Kosten an und werden in Rechnung gestellt, bzw. gleich vom Fahrpersonal in BAR vor Ort kassiert. Ein Quittungsbeleg hierfür versteht sich von selbst.
Ein zeitlicher Mehraufwand, hervorgerufen durch einen Stau oder beispielsweise einen Unfall, geht nicht zu Lasten des Kunden, es sei denn er ist Verursacher oder hat diesen zeitlichen Mehraufwand beispielsweise durch eine von Ihm gewünschte Routenänderung herbeigeführt.
Pausen (Lenk- und Ruhezeiten, Schicht- und Arbeitszeiten)
1. In welchen Zeitabständen werden Pausen eingelegt?
Bei längeren Fahrten muss innerhalb eines Zeitfensters von 4,5 Stunden eine Ruhepause vom Fahrpersonal bei einer 1-Mann-Besatzung von mindestens 45 Minuten eingehalten werden.
Innerhalb dieser Pause steht Ihnen unser Fahrpersonal nicht zur Verfügung.
Bei Nachtfahrten (22:00 bis 6:00 Uhr) verhällt sich die gesetzliche Ruhezeit für das Fahrpersonal wesentlich anders. Soweit in diesem Zeitraum Fahrten stattfinden, muss eine Fahrtunterbrechung (Pause) schon nach 3 Stunden für mindestens 45 Minuten erfolgen.
2. Können Pausen bei längeren Fahrten gesplittet werden?
Ja, dies ist möglich.
Bitte sprechen Sie mit dem Fahrpersonal vor Fahrtbeginn gewünschte Pausen ab, damit diese im Rahmen der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten berücksichtigt werden können.
3. Was sind Schicht- Arbeits- und Ruhezeiten?
Schichtzeit beginnt mit Dienstbeginn und endet mit dem Dienstende des Fahrpersonals. Diese Zeit, darf bei einer 1-Fahrer-Besatzung 15 Stunden und bei einer 2-Fahrer-Besatzung 30 Stunden nicht überschreiten.
Zwischen den Schichtzeiten findet eine Ruhezeit von 11 Stunden statt und muss bei der Planung von Mehrtagesfahrten berücksichtigt werden. Ruhezeiten können in Ausnahmefällen, nach Rücksprache und Einverständnis mit dem Fahrpersonal, verkürzt werden.
Arbeitszeiten sind die Zeiten, die während einer Schichtzeit nicht mit Pausen oder dem Fahren verbracht werden.
Bei längeren Fahrten muss innerhalb eines Zeitfensters von 4,5 Stunden eine Ruhepause vom Fahrpersonal bei einer 1-Mann-Besatzung von mindestens 45 Minuten eingehalten werden.
Innerhalb dieser Pause steht Ihnen unser Fahrpersonal nicht zur Verfügung.
Bei Nachtfahrten (22:00 bis 6:00 Uhr) verhällt sich die gesetzliche Ruhezeit für das Fahrpersonal wesentlich anders. Soweit in diesem Zeitraum Fahrten stattfinden, muss eine Fahrtunterbrechung (Pause) schon nach 3 Stunden für mindestens 45 Minuten erfolgen.
2. Können Pausen bei längeren Fahrten gesplittet werden?
Ja, dies ist möglich.
Bitte sprechen Sie mit dem Fahrpersonal vor Fahrtbeginn gewünschte Pausen ab, damit diese im Rahmen der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten berücksichtigt werden können.
3. Was sind Schicht- Arbeits- und Ruhezeiten?
Schichtzeit beginnt mit Dienstbeginn und endet mit dem Dienstende des Fahrpersonals. Diese Zeit, darf bei einer 1-Fahrer-Besatzung 15 Stunden und bei einer 2-Fahrer-Besatzung 30 Stunden nicht überschreiten.
Zwischen den Schichtzeiten findet eine Ruhezeit von 11 Stunden statt und muss bei der Planung von Mehrtagesfahrten berücksichtigt werden. Ruhezeiten können in Ausnahmefällen, nach Rücksprache und Einverständnis mit dem Fahrpersonal, verkürzt werden.
Arbeitszeiten sind die Zeiten, die während einer Schichtzeit nicht mit Pausen oder dem Fahren verbracht werden.
Verpflegung (Speisen, Getränke)
1. Dürfen Speisen und Getränke während der Fahr eingenommen werden?
Selbstverständlich ist das Essen und Trinken während der Fahrt gestattet. Nicht gestattet ist die Mitnahme von FastFood wie beispielsweise Currywurst, Pommes, Hamburger, Pizza, Eis oder ähnlichen Speisen in unseren Reisebussen.
Verschmutzungen und Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Sind Getränke in einem Bus vorhanden?
Das ist abhängig von der Busanmietung. Unsere Fahrzeuge werden je nach Kundenwunsch individuell mit Kaffee und Kaltgetränken (Wasser, Bier, Prosecco, Säfte) bestückt. Auch sind Lunchpakete (Obst, Brötchen, Getränk, Süßes) eine weitere Option, die bei der Anmietung berücksichtigt werden kann.
Selbstverständlich ist das Essen und Trinken während der Fahrt gestattet. Nicht gestattet ist die Mitnahme von FastFood wie beispielsweise Currywurst, Pommes, Hamburger, Pizza, Eis oder ähnlichen Speisen in unseren Reisebussen.
Verschmutzungen und Beschädigungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2. Sind Getränke in einem Bus vorhanden?
Das ist abhängig von der Busanmietung. Unsere Fahrzeuge werden je nach Kundenwunsch individuell mit Kaffee und Kaltgetränken (Wasser, Bier, Prosecco, Säfte) bestückt. Auch sind Lunchpakete (Obst, Brötchen, Getränk, Süßes) eine weitere Option, die bei der Anmietung berücksichtigt werden kann.
Bedürfnisse (Bordtoilette)
1. Gibt es eine Toilette in einem Reisebus?
In einem Reisebus ja, in einem Überlandbus nein.
Die Benutzung einer Bordtoilette ist nur bedingt möglich. Eine Bordtoilette kann i. d. R. unterwegs weder gesäubert noch abgelassen werden. Betrachten Sie die Bordtoilette in einem Reisebus als Notlösung und nicht als ein normales WC, welches an die Kanalisation angeschlossen ist.
Während der kalten Jahreszeit (Winterzeit) und in Skigebieten stehen die Bordtoiletten nicht zur Verfügung.
In einem Reisebus ja, in einem Überlandbus nein.
Die Benutzung einer Bordtoilette ist nur bedingt möglich. Eine Bordtoilette kann i. d. R. unterwegs weder gesäubert noch abgelassen werden. Betrachten Sie die Bordtoilette in einem Reisebus als Notlösung und nicht als ein normales WC, welches an die Kanalisation angeschlossen ist.
Während der kalten Jahreszeit (Winterzeit) und in Skigebieten stehen die Bordtoiletten nicht zur Verfügung.
Fundsachen (vergessen, verloren, gefunden)
1. Etwas vergessen?
Verlorene Sachen die unser Fahr- oder Reinigungspersonal gefunden hat, werden bei uns im Fundbüro für einen Zeitraum von 4 Wochen deponiert.
Unser Fundbüro ist via E-Mail (h.henning[at]reisedienst-kaltenkirchen.de) oder über unsere Service-Hotline +49 4191 722 750 (Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr) für Sie erreichbar.
Verlorene Sachen die unser Fahr- oder Reinigungspersonal gefunden hat, werden bei uns im Fundbüro für einen Zeitraum von 4 Wochen deponiert.
Unser Fundbüro ist via E-Mail (h.henning[at]reisedienst-kaltenkirchen.de) oder über unsere Service-Hotline +49 4191 722 750 (Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 18:00 Uhr) für Sie erreichbar.